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   VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16.A   

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VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16.A (https://dejure.org/2018,5791)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20.02.2018 - 7 K 4367/16.A (https://dejure.org/2018,5791)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 7 K 4367/16.A (https://dejure.org/2018,5791)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309

    Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    In Afghanistan ist die Lage für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK darstellen würde (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167; BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 13a B 14.30309 - juris).

    Das Erfordernis des unmittelbaren - zeitlichen - Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 16; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. A. 2016, § 60 AufenthG Rn. 54).

    Der Kläger wäre selbst ohne nennenswertes Vermögen und ohne familiären Rückhalt in der Lage, durch Gelegenheitsarbeiten wenigstens ein kleines Einkommen zu erzielen und sich damit zumindest ein Leben am Rand des Existenzminimums zu finanzieren (st. Rspr. vgl. VG Würzburg, Urteil vom 11. August 2017 unter Verweis auf: z.B. BayVGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2017 - 13a ZB 17.30400 -, 6. April 2017 - 13a ZB 17.30254 -, 23. Januar 2017 - 13a ZB 17.30044 -, 27. Juli 2016 - 13a ZB 16.30051 -, 15. Juni 2016 - 13a ZB 16.30083 - alle juris, Urteil vom 12. Februar 2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 17 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A - juris Rn. 73 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 1 A 144/15.A - juris; NdsOVG, Urteil vom 20. Juli 2015 - 9 LB 320/14 - juris).

    Allein schon durch die Sprachkenntnisse sind ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gegenüber den Flüchtlingen, die in die Nachbarländer Afghanistans geflüchtet sind, wesentlich höher (so auch VG Cottbus, Urteil vom 22. August 2017 - VG 5 K 2328/16.A, juris Rn. 22 unter Verweis auf: BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2015 a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Der Zumutbarkeitsmaßstab geht im Rahmen des internen Schutzes über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 13 A 18182/15.A - juris).

    Hierbei ist in der Regel auf die Herkunftsregion des Ausländers abzustellen, soweit sich dieser nicht bereits vor seiner Ausreise und unabhängig von den fluchtauslösenden Umständen von dieser gelöst hat und sich in einem anderen Landesteil auf unabsehbare Zeit niedergelassen hatte (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 - juris, Rn. 13).

    In Afghanistan ist die Lage für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK darstellen würde (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167; BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 13a B 14.30309 - juris).

  • VG Bayreuth, 30.08.2017 - B 6 K 17.30573

    Kein Anspruch auf internationalen Schutz und Feststellung eines

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Für den Vergleichszeitraum 2016 konnte das VG Bayreuth für diese Provinz den Wahrscheinlichkeitswert von 0, 05 % feststellen, der einem Verhältnis von 1 : 2000 entspricht (Urteil vom 30. August 2017 - B 6 K 17.30573 - juris, Rn. 38).

    Auch die medial sehr präsenten Anschläge in Afghanistan seit Mai 2017 vermögen nicht, diese Einschätzung zu widerlegen (so auch: VG Bayreuth, Urteil vom 30. August 2017, a. a. O. Rn. 52 m. w. N.).

    Auch die medial sehr präsenten Anschläge in Afghanistan seit Mai 2017 sprechen nicht gegen diese Einschätzung (so auch: VG Bayreuth, Urteil vom 30. August 2017 - B 6 K 17.30573 - juris, Rn. 52 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 11.08.2017 - W 1 K 16.31583

    Erfolgloses Schutzbegehren eines jungen, gesunden afghanischen Asylbewerbers

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Abgesehen davon, dass der UNHCR für die beschriebene Einschätzung seine eigenen Maßstäbe zugrunde legt, hält er gleichzeitig ausdrücklich an seinen Richtlinien von April 2016 fest (a. a. 0. S. 3, 7, 8), wonach bei alleinstehenden leistungsfähigen Männern eine Ausnahme vom Erfordernis der externen Unterstützung in Betracht kommt, wovon das Gericht auch bei dem hiesigen Kläger ausgeht (so auch: VG Würzburg, Urteil vom 11. August 2017 - W 1 K 16.31583 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund folgt das Gericht auch nicht der Einschätzung von Friederike Stahlmann, wonach die Annahme, dass alleinstehende junge gesunde Männer und kinderlose Paare ihr Überleben aus eigener Kraft sichern könnten, durch die derzeitige humanitäre Lage inzwischen grundlegend infrage gestellt sei (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 11. August 2017 - W 1 K 16.31583 - unter Verweis auf: Friederike Stahlmann, Überleben in Afghanistan, Asylmagazin 3/2017, S. 73 ff. [77 f.]).

    In der etwas weiter zu ziehenden Zentralregion, zu der die Provinz Kabul zählt, wurden im Jahr 2016 2.348 Zivilpersonen getötet oder verletzt (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 11. August 2017 - W 1 K 16.31583 - unter Verweis auf: UNAMA, Annual Report 2016 Afghanistan, Februar 2017, S. 11 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m.w.N., und vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A juris Rn. 35 ff.).

    Ob sich der Antragsteller im Einzelfall auf diese Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung, frühere Handlungen und Bedrohungen wiederholten sich bei einer Rückkehr in das Herkunftsland, berufen kann bzw. die Vermutung widerlegt wurde, ist im Rahmen freier Beweiswürdigung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A juris Rn. 39).

    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Antragstellers berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Schließlich hat der Kläger gegen die Beklagte auch weder Anspruch auf Verpflichtung zur Verkürzung der Sperrfrist für das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG von 30 Monaten auf null noch auf Verpflichtung zur Neubescheidung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (§ 113 Abs. 5 Satz 1 und 2 VwGO; vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage: BayVGH, U. v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rdnr. 47).

    Hierzu müssten die Voraussetzungen einer entsprechenden Ermessensreduzierung auf null vorliegen (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 - juris Rdnr. 47).

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317

    Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Ferner ist das Gericht der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich das Bundesamt - wie es regelmäßig in der Praxis geschieht - in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Regel geltende Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 -, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 -, juris).

    Der Umstand, dass der Kläger derzeit die Schule besucht, ist kein im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigender Belang (vgl. VG München, Urteil vom 16. Mai 2017 - M 2 K 16.31622 -, juris unter Verweis auf: BayVGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rdnr. 13).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn sie aufgrund der im Herkunftsland des Antragstellers gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m.w.N., und vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A juris Rn. 35 ff.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m.w.N., und vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A juris Rn. 35 ff.).

    Ob sich der Antragsteller im Einzelfall auf diese Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung, frühere Handlungen und Bedrohungen wiederholten sich bei einer Rückkehr in das Herkunftsland, berufen kann bzw. die Vermutung widerlegt wurde, ist im Rahmen freier Beweiswürdigung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 13a ZB 16.30600

    Hazara sind in Afghanistan keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
    Eine Rückkehr nach Afghanistan scheitert nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 13a ZB 16.30600 - juris), der sich das Gericht anschließt, grundsätzlich auch nicht an einem langjährigen Aufenthalt in Europa oder Drittländern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 13 A 1531/15

    Nachweis einer konkreten Lebensgefahr in der afghanischen Provinz Wardak im

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 1828/09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Afghanistan; Widerruf eines

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.2017 - 8 A 11005/17

    Abschiebung nach Afghanistan: Keine landesweite ernsthafte individuelle Bedrohung

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 13a ZB 17.30254

    Keine Berufungszulassung, da keine neue Risikobewertung der Lage in Afghanistan

  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 13a ZB 17.30400

    Abschiebung nach Afghanistan

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 17.30044

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - A 11 S 2519/12
  • VG Augsburg, 18.10.2016 - Au 3 K 16.30949

    Erfolglose Geltendmachung eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan

  • VGH Bayern, 15.06.2016 - 13a ZB 16.30083

    Abschiebungsverbot für im Ausland geborene afghanische Staatsangehörige

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 13a ZB 16.30051

    Keine extreme Gefahrenlage bei Abschiebung alleinstehender männlicher Person in

  • VG Lüneburg, 06.02.2017 - 3 A 140/16

    Gruppenverfolgung; Laschkar Gah; Laschkargah; Lashkargah; Taliban;

  • VG Göttingen, 24.08.2016 - 1 A 144/15

    Dienstunfall; Umweg; unmittelbarer Weg; Wegeunfall

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17

    Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und

  • VG Lüneburg, 20.03.2017 - 3 A 124/16

    Außerehelicher Geschlechtsverkehr; ERIN; GARP; Kabul; REAG; Rückkehrerhilfen;

  • VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen

  • VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
  • VG Augsburg, 05.02.2018 - Au 5 K 17.31525

    Rückkehr nach Kabul als geeignete innerstaatliche Fluchtalternative

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 1 K 16.32223

    Keine Gruppenverfolgung der Hazara in Afghanistan

  • VG München, 07.06.2017 - M 17 K 17.32802

    Zuerkennung des subsidiären Schutzes wegen Gefahr der Verfolgung durch die

  • VG Cottbus, 22.08.2017 - 5 K 2328/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

  • VG München, 16.05.2017 - M 2 K 16.31622

    Kein Anspruch auf Zuerkennung internationalen Schutzes mangels ausreichender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07

    Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten

  • VG Würzburg, 22.01.2018 - W 1 K 16.32611

    Keine konkrete Gefahr einer Zwangsrekrutierung durch die Taliban in Afghanistan

  • VG Würzburg, 10.10.2017 - W 1 K 16.31908

    Kein subsidärer Schutzstatus aufgrund der Sicherheitslage in der ostafghanischen

  • VG Kassel, 23.03.2022 - 1 K 2266/18

    Aserbaidschan: Flüchtlingseigenschaft bei drohender politischer Verfolgung wegen

    Ob sich der Antragsteller im Einzelfall auf diese Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung, frühere Handlungen und Bedrohungen wiederholten sich bei einer Rückkehr in das Herkunftsland, berufen kann bzw. die Vermutung widerlegt wurde, ist im Rahmen freier Beweiswürdigung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - VG Potsdam, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 K 4367/16.A - jeweils juris).
  • VG Kassel, 08.09.2021 - 1 K 7/20

    Georgien: Bei privater und wirtschaftlicher Konfliktsituation

    Ob sich der Antragsteller im Einzelfall auf diese Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung, frühere Handlungen und Bedrohungen wiederholten sich bei einer Rückkehr in das Herkunftsland, berufen kann bzw. die Vermutung widerlegt wurde, ist im Rahmen freier Beweiswürdigung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - VG Potsdam, Urteil vom 20. Februar 2 0 1 8 - 7 K 4367/16.A - jeweils juris).
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